Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie werden Bestandteil des Vertrags, sobald der Auftraggeber sie bei Vertragsschluss anerkennt.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn die Fotografin ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. - Der Vertrag zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Anzahlung zustande. Vorher besteht kein verbindlicher Anspruch auf Leistung seitens der Fotografin.
- Bei Verträgen mit Verbrauchern, die online oder telefonisch abgeschlossen werden, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB. Ein Widerruf muss schriftlich erfolgen. Dieses Recht kann bei sofortiger Ausführung (z. B. Fototermin an einem festen Datum) erlöschen.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Werke, unabhängig von der Form oder dem Medium, auf oder in dem sie erstellt oder gespeichert wurden (z. B. digitale Dateien, USB-Sticks, Fachabzüge usw.)
Urheberrecht
- Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags hergestellten Lichtbildern liegt ausschließlich bei der Fotografin.
- Der Auftraggeber erhält – nach vertraglicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung des Honorars – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Shootings entstandenen Fotos. Dieses Nutzungsrecht berechtigt zur privaten Verwendung, insbesondere für Bewerbungen, die eigene Website, Social-Media-Auftritte oder andere persönliche Zwecke.
- Bei jeder Veröffentlichung der Fotos ist ein Urhebervermerk in folgender Form direkt am oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Foto anzubringen:
© Romina Ising · www.rominaising.de · Instagram: @familienmomente_fotomärchen · Facebook: Familienmomente Fotomärchen Romina Ising
Sofern die direkte Nennung technisch oder gestalterisch nicht möglich ist (z. B. bei Instagram-Stories oder kleinformatigen Drucksachen), ist der Urhebervermerk ersatzweise im Impressum, in der Bildbeschreibung oder in unmittelbarer Nähe zur Veröffentlichung nachzuholen. - Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung (z. B. für Werbung, Produktdarstellungen, Publikationen, Printmedien, Unternehmenswebsites, Weitergabe an Dritte oder redaktionelle Beiträge) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung in Textform mit der Fotografin.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber über.
- Eine Bearbeitung, Umgestaltung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Lichtbilder ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin nicht gestattet. Dies gilt auch für die Verwendung von Filtern oder nachträgliche Farbveränderungen in sozialen Netzwerken.
- Die Rohdaten (insbesondere unbearbeitete Originaldateien im RAW-Format) verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Anzahlung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Für jede Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und in jedem Fall vor Durchführung des Shootings zu begleichen. Sie wird mit der Endrechnung verrechnet.
- Die Buchung gilt erst dann als verbindlich bestätigt, wenn die Anzahlung vollständig beim Anbieter eingegangen ist. Erfolgt innerhalb von fünf Tagen nach der Terminzusage durch den Auftraggeber keine Rückmeldung, kann der Termin anderweitig vergeben werden.
- Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, gerät der Auftraggeber gemäß § 286 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben oder das Shooting zu stornieren. Ein Anspruch auf Durchführung des Shootings besteht ohne geleistete Anzahlung nicht.
- Erfolgt trotz einmaliger Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Wird der Termin aufgrund ausbleibender Zahlung storniert, hat der Auftraggeber bereits entstandene Aufwendungen oder Ausfallkosten zu ersetzen, sofern diese nachweisbar sind.
- Wird das Shooting aufgrund von Krankheit des Auftraggebers oder unzumutbarer Wetterverhältnisse verschoben, bleibt die geleistete Anzahlung bestehen, sofern ein Ersatztermin vereinbart wird.
Muss der Auftraggeber den Termin absagen, kann die Anzahlung auf einen Ersatztermin angerechnet werden, sofern dieser innerhalb von sechs Monaten vereinbart wird.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Umbuchung oder erscheint der Auftraggeber ohne Absage nicht zum Termin, verfällt die Anzahlung ersatzlos, da zu diesem Zeitpunkt organisatorische Vorbereitung und Terminreservierung bereits erfolgt sind.
Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder in Form einer vereinbarten Pauschale berechnet. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Spesen, Materialkosten) sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber zu tragen.
- Kostenvoranschläge der Fotografin sind unverbindlich. Ergibt sich während der Produktion eine Kostensteigerung, wird die Fotografin den Auftraggeber unverzüglich informieren. Wird die vereinbarte Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene zusätzliche Vergütung zu leisten.
- Rechnungen über zusätzliche Bilddateien, Nachbestellungen oder sonstige Leistungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Die Fotografin ist berechtigt, den Verzug durch eine frühere Mahnung herbeizuführen.
Im Verzugsfall können gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend gemacht werden. - Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die gelieferten Lichtbilder sowie sämtliche Nutzungsrechte Eigentum der Fotografin. Der Übergang der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
Haftung
- Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und die ihr überlassenen Gegenstände, Requisiten, Vorlagen, Datenträger und sonstigen Materialien sorgfältig zu behandeln.
Eine Haftung der Fotografin besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. - Die Fotografin ist nicht verpflichtet, die beim Auftrag entstandenen Daten dauerhaft zu sichern. Sie haftet nicht für den Bestand oder die Möglichkeit einer erneuten Übergabe der Daten, nachdem die bearbeiteten Lichtbilder an den Auftraggeber übermittelt wurden.
- Für die Lichtbeständigkeit, Farbtreue und Dauerhaftigkeit der gelieferten Fotos kann keine Garantie übernommen werden. Diese hängt wesentlich von der Aufbewahrung und den verwendeten Materialien ab.
- Für mitgebrachte Requisiten, Kleidung oder sonstige Gegenstände des Auftraggebers übernimmt die Fotografin keine Haftung. In Fällen von Beschädigung oder Verlust stellen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeglicher Haftung frei, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die während des Shootings auftreten, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotografin beruhen.
Bei Körperschäden (z. B. Verletzungen) haftet die Fotografin uneingeschränkt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 309 Nr. 7 BGB). - Die Fotografin haftet nicht für den Ausfall oder Abbruch eines Shootings aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Stromausfall, technische Störungen, extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse).
In diesen Fällen wird das Shooting zu einem beiderseitig nächstmöglichen Termin nachgeholt. - Die Fotografin verwahrt die erstellten Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die gespeicherten Dateien nach Ablauf eines Jahres nach Auftragsende zu löschen. Die Fotografin beachtet hierbei die gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere Art. 5 und 17 DSGVO).
- Der Versand oder die Übermittlung von Daten, Lichtbildern und Datenträgern erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers. Die Fotografin haftet nicht für Verlust oder Beschädigung während des Transports, sofern der Versand ordnungsgemäß und versichert erfolgt ist.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Kinder, Tiere oder weitere anwesende Personen während des Shootings beaufsichtigt werden. Die Fotografin übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Datenschutz & DSGVO
1. Die Fotografin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur zum Zweck der Vertragserfüllung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist (z. B. Druckdienstleister).
Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Fotografin enthalten.
Auftraggeber, aufsichtspflichtige Personen, Kinder- und Jugendlichenshooting
- Vertragspartner der Fotografin ist ausschließlich der im Auftrag genannte Auftraggeber. Sind mehrere Personen gemeinsam Auftraggeber, so haften diese gegenüber der Fotografin gesamtschuldnerisch gemäß § 421 BGB.
- Bei Kinder- und Jugendlichenshootings wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber sorgeberechtigte Person ist und somit berechtigt ist, über die Teilnahme des Kindes bzw. Jugendlichen am Shooting zu entscheiden.
Ist der Auftraggeber nicht sorgeberechtigt, so ist er verpflichtet, die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten vor dem Shooting einzuholen und diese der Fotografin vorzulegen. - Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit den teilnehmenden Kindern oder Jugendlichen eingehalten werden.
Er stellt sicher, dass die betroffenen Personen – soweit erforderlich – in verständlicher Weise über die Verwendung der Aufnahmen aufgeklärt wurden. - Der Auftraggeber bleibt während des gesamten Shootings für die Aufsicht über die Kinder und Jugendlichen verantwortlich. Die Fotografin übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Sie kann Anweisungen zur Sicherheit und zum Ablauf des Shootings erteilen, deren Befolgung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt. - Insbesondere bei Shootings mit Neugeborenen oder Kleinkindern verpflichtet sich der Auftraggeber, die körperliche Unversehrtheit der Kinder zu gewährleisten.
Die Fotografin achtet auf ein sicheres und schonendes Vorgehen, übernimmt jedoch keine Haftung für Verletzungen, die durch unvorhersehbare Bewegungen des Kindes oder durch unsachgemäße Handhabung seitens des Auftraggebers entstehen. - Werden Tiere in das Shooting einbezogen, so liegt die Haftung für etwaige Schäden, die durch die Tiere verursacht werden, beim Tierhalter nach Maßgabe des § 833 BGB (Tierhalterhaftung).
Der Auftraggeber sichert zu, dass für alle eingebrachten Tiere eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Gewährleistung und Ablauf
- Verspätungen des Auftraggebers:
Erscheint der Auftraggeber mehr als 15 Minuten verspätet zum vereinbarten Termin, kann das Shooting entsprechend zeitlich verkürzt werden, um den Folgetermin der Fotografin nicht zu gefährden.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist die Fotografin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei anhaltender Nichtzahlung oder Nichterscheinen zum Termin kann die Fotografin nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet, es sei denn, die Fotografin trägt die Verantwortung. - Bildauswahl und Bereitstellung:
Nach der Bearbeitung und Vorsortierung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der die gewünschten Lichtbilder ausgewählt werden können.
Nach Ablauf dieser Frist kann die Galerie ohne Vorankündigung deaktiviert werden. - Kopien aus der Online-Galerie:
Es ist untersagt, Kopien, Screenshots oder sonstige Vervielfältigungen der Vorschaubilder in der Online-Galerie anzufertigen oder zu verbreiten.
Das Urheberrecht an sämtlichen Bildern liegt ausschließlich bei der Fotografin.
Bei nachgewiesenen unberechtigten Kopien ist die Fotografin berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe oder Nachvergütung geltend zu machen. - Löschung nicht ausgewählter Bilder:
Die von der Fotografin nicht zur weiteren Bearbeitung ausgewählten Bilder werden nach Ablauf von 3 Tagen nach Abschluss der Bildauswahl gelöscht.
Eine Nachbestellung dieser Bilder ist danach nicht mehr möglich. - Nicht verwendete Aufnahmen:
Es kann vorkommen, dass bestimmte Motive oder Szenen nicht in der Galerie erscheinen. Dies kann insbesondere durch veränderte Lichtverhältnisse, technische Umstände, unscharfe Bewegungen oder ästhetische Entscheidungen der Fotografin bedingt sein.
Der Auftraggeber erkennt an, dass kein Anspruch auf die Herausgabe aller aufgenommenen Dateien besteht. - Bereitstellung der bearbeiteten Bilder:
Nach erfolgter Auswahl werden die final bearbeiteten Lichtbilder von der Fotografin freigegeben und zum Download bereitgestellt.
Unbearbeitete Originaldateien (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben. - Downloadfrist und Datensicherung:
Die fertigen Lichtbilder stehen dem Auftraggeber eine Woche lang zum Download bereit.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dateien in dieser Zeit eigenständig zu sichern.
Nach Ablauf der Frist kann die Fotografin die Bilder ohne weitere Ankündigung löschen. Eine erneute Bereitstellung ist nur gegen Aufwandsentschädigung möglich. - Veranstaltungsfotografie:
Die Fotografin kann nicht gewährleisten, dass alle anwesenden Personen einer Veranstaltung fotografiert werden.
Sollen bestimmte Personen oder Motive aufgenommen werden, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass diese Personen bei der Aufnahme anwesend sind. - Fahrtzeiten und Zusatzkosten:
Anfahrtszeiten zwischen zwei Aufnahmeorten (z. B. zwischen Trauung und Paarshooting) gelten als Teil der Shootingzeit und werden entsprechend berechnet.
Ab einer Entfernung von 15 Kilometern fallen zusätzlich Fahrtkosten an. Die Hin- und Rückfahrt werden gemeinsam berechnet. - Vorgespräch und Änderungswünsche:
Im Rahmen eines Vorgesprächs können individuelle Wünsche und Besonderheiten besprochen werden.
Nachträgliche Änderungen oder Zusatzwünsche können – sofern technisch und organisatorisch möglich – gegen Aufpreis umgesetzt werden.
Ein Anspruch auf nachträgliche Änderungen besteht jedoch nicht.
Rechte Dritter
- Sofern die Fotografin im Auftrag des Auftraggebers Lichtbilder erstellt, auf denen Personen, Gebäude, Kunstwerke, Marken oder sonstige geschützte Gegenstände erkennbar sind, bestätigt der Auftraggeber, dass er über alle dafür erforderlichen Rechte und Einwilligungen verfügt.
Dies betrifft insbesondere die Einwilligung der abgebildeten Personen nach dem Kunsturhebergesetz (§§ 22, 23 KUG) sowie die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). - Der Auftraggeber versichert, dass durch die Anfertigung, Bearbeitung und Nutzung der Fotos keine Rechte Dritter verletzt werden.
Er verpflichtet sich, die erforderlichen Zustimmungen oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen, falls Personen, Gebäude oder Objekte fotografiert werden, die einem besonderen Schutz (z. B. Hausrecht, Markenrecht, Urheberrecht) unterliegen. - Beauftragt der Auftraggeber die Fotografin mit der Bearbeitung oder Verwendung fremder Werke (z. B. Collagen, digitale Einbindungen, Retuschen, Logos oder Texturen), versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt.
- Sollte die Fotografin von Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Auftrag in Anspruch genommen werden (z. B. wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Eigentumsrechten),
so stellt der Auftraggeber die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, einschließlich der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. - Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn sie von Dritten im Zusammenhang mit einem Auftrag in Anspruch genommen wird, und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung zu geben.
Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen Stil und die Bildsprache der Fotografin und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in einem vergleichbaren Stil bearbeitet werden.
Geringfügige Abweichungen von vorherigen Arbeiten stellen keinen Mangel dar, sondern sind Teil der künstlerischen Freiheit der Fotografin. - Die künstlerische und technische Gestaltung der Aufnahmen sowie die Auswahl der zu bearbeitenden Bilder liegen im Ermessen der Fotografin.
Reklamationen hinsichtlich des Stils, der Perspektive, der Bildauswahl oder der gestalterischen Umsetzung sind ausgeschlossen, sofern kein technischer Fehler vorliegt. - Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers an bereits bearbeiteten Bildern können – soweit technisch möglich – auf Wunsch gegen zusätzliches Entgelt umgesetzt werden.
Ein Anspruch auf solche Änderungen besteht nicht. - Die nachträgliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Filterung der von der Fotografin erstellten Lichtbilder durch den Auftraggeber oder Dritte ist nicht gestattet, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fotografin vorliegt.
Dazu zählen insbesondere:
- Veränderungen der Farbgebung (z. B. Umwandlung in Schwarz-Weiß oder Sepia),
- nachträgliche Retuschen, Zuschnitte oder Collagen,
- Filteranwendungen in Social-Media-Apps,
- das Einfügen von Texten, Rahmen oder Logos
5. Werden Lichtbilder ohne Zustimmung der Fotografin verändert, darf diese nach § 14 UrhG (Entstellung des Werkes) eine Nachvergütung oder Unterlassung verlangen.
Darüber hinaus kann bei öffentlichen Veröffentlichungen der Urhebervermerk der Fotografin entfernt oder falsch wiedergegeben worden sein – auch dies stellt eine Verletzung der Urheberpersönlichkeitsrechte dar (§ 13 UrhG).
6. Eine Verwendung der bearbeiteten Lichtbilder in sozialen Netzwerken oder Online-Medien ist nur in der übergebenen Fassung und unter korrekter Namensnennung der Fotografin zulässig (siehe Abschnitt Urheberrecht dieser AGB).
Lieferzeiten und Reklamation
- Lieferfristen:
Die Fotografin liefert ihre Arbeiten in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der finalen Bildauswahl aus.
Bei Hochzeitsreportagen oder umfangreicheren Projekten beträgt die Lieferzeit in der Regel vier bis sechs Wochen.
In Zeiten erhöhter Arbeitsauslastung (z. B. in der Hochzeitssaison) kann es zu betrieblich bedingten Verzögerungen kommen.
Solche Verzögerungen, ebenso wie solche durch höhere Gewalt, technische Ausfälle oder Krankheit, berechtigen nicht zur Reklamation oder Minderung des Honorars.
Die Fotografin haftet für Lieferverzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. - Sorgfalt und Qualität:
Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Können ausgeführt.
Sie ist berechtigt, einzelne Leistungen (z. B. Druck oder Retusche) an professionelle Dienstleister weiterzugeben, ohne dass dadurch ein Mangel entsteht. - Reklamationen:
Offensichtliche Mängel an den gelieferten Arbeiten müssen vom Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich angezeigt werden (§ 377 HGB analog).
Nach Ablauf dieser Frist gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß abgenommen.
Eine Reklamation ist nur bei objektiv vorhandenen technischen Fehlern (z. B. beschädigte Datei, fehlerhafte Belichtung oder sichtbarer Produktionsmangel) zulässig.
Geschmacksabweichungen oder unterschiedliche Bildschirmdarstellungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. - Nachbesserung:
Bei berechtigten Reklamationen steht der Fotografin zunächst das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.
Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Fotografin vorliegt. - Farbabweichungen und Druckqualität:
Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
Farbveränderungen durch unterschiedliche Drucklabore, Drucksysteme oder Monitoreinstellungen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin.
Farbverbindliche Abzüge können auf Wunsch über die Fotografin bestellt werden. - Eigenständige Ausdrucke und Downloads:
Wenn der Auftraggeber digitale Lichtbilder eigenständig entwickeln oder drucken lässt, übernimmt die Fotografin keine Haftung für Druck- oder Farbfehler.
Sie empfiehlt, für optimale Ergebnisse ausschließlich professionelle Labore oder die von ihr empfohlenen Dienstleister zu nutzen.
Fotografie mit Tieren auf Janinas Erlebnishof
- Umgang mit Tieren:
Während des Shootings kann es zu unvorhersehbaren Bewegungen oder Reaktionen der Tiere kommen.
Dadurch können Verschmutzungen der Kleidung, kleinere Kratzer oder in seltenen Fällen Verletzungen entstehen.
Die Fotografin und die Eigentümerin des Hofes übernehmen hierfür keine Haftung, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. - Aufsichtspflicht und Verhalten auf dem Hof:
Eltern und Begleitpersonen tragen während des gesamten Aufenthalts auf dem Hof die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
Den Anweisungen der Fotografin und der Eigentümerin des Hofes ist Folge zu leisten, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten.
Bei Missachtung dieser Anweisungen übernimmt die Fotografin keine Verantwortung für daraus entstehende Schäden oder Verzögerungen. - Haftpflichtversicherung:
Der Auftraggeber sowie alle teilnehmenden Personen bestätigen, über eine gültige private Haftpflichtversicherung zu verfügen, die auch Schäden an fremdem Eigentum abdeckt.
Für Schäden, die durch mitgebrachte Tiere verursacht werden, haftet der jeweilige Tierhalter gemäß § 833 BGB (Tierhalterhaftung). - Fotoszenen und Abläufe:
Das gebuchte Paket umfasst ein bis zwei Fotoszenen auf dem Gelände des Hofes.
Die Fotografin und die Eigentümerin bemühen sich, die gewünschten Motive des Auftraggebers zu berücksichtigen.
Eine Garantie, dass eine bestimmte Szene oder Kulisse am Shootingtag verfügbar oder nutzbar ist, kann jedoch nicht übernommen werden, da sich Wetterbedingungen, Tierverhalten oder organisatorische Abläufe kurzfristig ändern können. - Haftungsausschluss bei höherer Gewalt:
Sollte das Shooting aufgrund von Wetter, Krankheit, technischen Problemen oder höherer Gewalt nicht wie geplant stattfinden können, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Eine Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen erfolgt in diesem Fall nicht.
Gutscheine
- Mindestwert und Buchung:
Gutscheine können ab einem Wert von 50 Euro ausgestellt und gebucht werden. - Gültigkeitsdauer:
Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 2 Jahre lang einlösbar.
Eine Verlängerung der Einlösefrist ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. - Barauszahlung:
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist nicht möglich, da es sich um ein Wertguthaben für Leistungen der Fotografin handelt. - Vorlage beim Shooting:
Der Gutschein muss beim Shooting vorgelegt werden, damit die Fotografin diesen entwerten kann. - Verlust oder Abhandenkommen:
Geht der Gutschein verloren und kann der Auftraggeber keinen nachvollziehbaren Nachweis über den Besitz erbringen, verfällt der Gutschein ohne Ersatz. - Übertragbarkeit:
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
Der Empfänger des Gutscheins übernimmt die gleichen Pflichten wie der ursprüngliche Auftraggeber.
Nutzungsvertrag
- Zustimmung zur Fotonutzung:
Der Auftraggeber kann der Fotografin die Nutzung der entstandenen Lichtbilder für Werbe- und Präsentationszwecke (z. B. Website, Social Media, Portfolio) gestatten. - Art der Nutzung:
Die Nutzung umfasst die Präsentation in Internetauftritten (Instagram, Facebook, WhatsApp) sowie die Weitergabe innerhalb dieser Präsentationen in elektronischer oder ausgedruckter Form.
Innerhalb derselben Unternehmung oder des eigenen Unternehmens ist die mehrfache Nutzung gestattet.
Bei Verwendung in hochauflösenden Druckmedien (z. B. Drucksachen, Flyer, Zeitschriften, Präsentationen) gilt ebenfalls die vereinbarte Nutzung, solange sie für die gleiche Unternehmung erfolgt. - Widerruf der Nutzung:
Der Auftraggeber kann die Fotonutzung schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Der Widerruf betrifft die gesamte Nutzung der Fotografin.
In diesem Fall sind die Kosten der gratis Bilder oder des gewährten Rabattes vom Auftraggeber erstattungspflichtig. - Entfernung und Vernichtung:
Nach schriftlichem Widerruf entfernt die Fotografin die genutzten Bilder innerhalb von vier Wochen von allen digitalen Plattformen.
Für bereits gedruckte Werbematerialien (z. B. Flyer, Visitenkarten, Aushänge) gilt:
- Die Fotografin darf vorhandene Druckerzeugnisse aufbrauchen, sofern keine separate Vereinbarung über Vernichtung getroffen wurde.
- Eine Neuauflage ist nach Widerruf nicht mehr gestattet
Urhebervermerk:
5. Bei jeglicher Nutzung muss der Urhebervermerk der Fotografin sichtbar angebracht werden (siehe Abschnitt Urheberrecht).Entfernt der Auftraggeber den Urhebervermerk oder nutzt die Bilder ohne Genehmigung, kann die Fotografin Nachvergütung oder Unterlassung verlangen.
Gerichtsstand & anwendbares Recht
1. Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohn- oder Geschäftssitz der Fotografin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.